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Einwohnergemeinde

Baureglement - Inkraftsetzung Art. A111
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 22. November 2011 in Anwendung von Art. 61 BauG die von der Gemeindeversammlung am 28. Februar 2011 beschlossene Ortsplanungsrevision genehmigt. Gegen Art. A111 des Baureglements wurde eine Einsprache eingereicht.
Mit Verfügung vom 28. April 2014 teilte das Rechtsamt der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern mit, dass die Einsprache zurückgezogen wurde. Gegen diese Verfügung wurde keine Beschwerde erhoben.
Gestützt darauf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass Art. A111 des Baureglements der Einwohnergemeinde seit dem 1. Juni 2014 ebenfalls rechtmässig in Kraft ist.

Leissigen, 21. Juli 2014
Gemeinderat