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Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 13. Dezember 2013, 20.00 Uhr, Gemeindehaus, Oberried

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2013

  2. Jahresvoranschlag 2014
    2.1 Festsetzung der Steueranlage für das Jahr 2014 wie folgt:
    a) Für die Einkommens- und Vermögenssteuer das 2.04-fache der gesetzlichen Einheitsansätze
    b) Die Liegenschaftssteuern auf 1.5% der amtlichen Steuerwerte
    2.2 Genehmigung des Gesamtvoranschlages

  3. Musikschule Oberland-Ost / Kenntnisnahme des Leistungsvertrages mit dem Verein Musikschule Oberland-Ost und Genehmigung des Gesellschaftsvertrages Musikschulgemeinden Interlaken-Oberhasli (Mitgliedschaft, wiederkehrende Beiträge)

  4. AHV-Zweigstelle Oberer Brienzersee / Genehmigung des Vertrages mit den Vertragsgemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden (Vollanschluss, wiederkehrende Beiträge)

  5. Forststrasse Projekt NaiS / Wiedererwägung Gemeindeversammlungsbeschluss vom 7. Dezember 2012 / Genehmigung Nachkredit / Genehmigung Kreditabrechnung

  6. Legislatur 2014-2017 / Gesamterneuerungswahlen
    a) Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten (der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person)
    b) 4 Mitglieder des Gemeinderates
    c) Revisions- und Aufsichtsstelle für Datenschutz

  7. Verschiedenes


Öffentliche Auflage:
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 5 liegen 30 Tage   und diejenigen von Traktandum 6 liegen 7 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel:
Allfällige Gemeindebeschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken zu erheben.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 98 Gemeindegesetz sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind sämtliche Schweizer Bürgerinnen und Schweizer   Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens drei Monaten politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind stimmberechtigt (Art. 4 OGR).

Oberried, 14. Oktober 2014
Der Gemeinderat