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Gemischte Gemeinde

Burgergut
Protokollauflage Burgerversammlung
Aufgrund von Art. 49 des Organisationsreglementes (OGR) der Gemischten Gemeinde Oberried, liegt das Protokoll der Burgerversammlung während 30 Tagen, d.h. vom 28. November bis 30. Dezember 2013, in der Gemeindeschreiberei Oberried öffentlich auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

Oberried, 23. November 2013
Der Gemeinderat