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Gemischte Gemeinde

Bekanntmachung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 22. Mai 2014
An der Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2014 haben die anwesenden stimmberechtigten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung der Nachkredite, der Gemeinderechnung 2013 und Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes und des Finanz- und Investitionsplans 2015-2019
Den Nachkrediten im Umfang von Fr. 62769.- sowie der Gemeinderechnung 2013, beinhaltend die laufende Rechnung, die Investitionsrechnung inklu-sive die Bestandesrechnung, mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 14787.26 wurde die Genehmigung erteilt.
Von den Nachkrediten im Umfang von Fr. 462566.32 (davon gebundene Kredite = Fr. 292436.57 und Kredite Kompetenz Gemeinderat = Fr. 107360.05), dem Datenschutzbericht und vom Finanzplan 2015-2019 wurde Kenntnis genommen.
EDV-Anlage Gemeindeverwaltung Oberried: Austritt aus dem RZI Interlaken (Rechenzentrum) per 31.12.2015 und Genehmigung eines Verpflichtungskredites für eine eigene EDV-Anlage
Für die Neuanschaffung einer EDV-Anlage zugunsten der Gemeindeverwaltung wurde ein Verpflichtungskredit von Fr. 73000.- bewilligt. Der Vertragskündigung mit dem RZI per 31.12.2015 wurde die Zustimmung erteilt. Die Anschaffung der EDV-Anlage hat vorzeitig auf den 31. Dezember 2014 zu erfolgen. Inbetriebnahme 1.1.2015.
Genehmigung des Bootsplatzreglementes vom 22. Mai 2014 (Inkraftsetzung: 1. Januar 2014)
Das Bootsplatzreglement vom 22. Mai 2014, mit Inkraftsetzung rückwirkend auf den 1. Januar 2014, wurde genehmigt.
Kenntnisnahme der Abrechnung Projekt NaiS (Forst)
Von der Abrechnung Projekt NaiS mit einem gesamten Einnahmenüberschuss von Fr. 23075.47 wurde Kenntnis genommen.


Rechtsmittel:
Gegen obgenannte Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen ab Gemeindeversammlungsbeschluss Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen betrifft die Beschwerdefrist 10 Tage.

Oberried, 23. Mai 2014
Der Gemeinderat