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Gemischte Gemeinde

Reglementsgenehmigung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV) vom 16. Dezember 1998 machen wir bekannt, dass das an der Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2014 genehmigte Bootsplatzreglement (gültig per 1.1.2014) nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist in Rechtskraft erwachsen ist.
Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung oder auf www.oberried.ch eingesehen oder gegen Gebühr bezogen werden.

Oberried, 1. Juli 2014
Gemeinderat Oberried