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Einwohnergemeinde

Ausserordentliche Gemeindeversammlung
am Freitag, 28. März 2014, 20.00 Uhr im Gmeindshus


Traktanden
1. Beschluss des Reglements über die Übertragung der Volksschule Niederried b. I. an die Einwohnergemeinde Ringgenberg, Inkraftsetzung auf den 1. August   2014
2. Beschluss der Teilrevision der Gemeindeordnung vom 1. Januar 1999,   Inkraftsetzung auf den 1. August 2014
3. Mitteilungen und Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf.


Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Rügepflicht:
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 6 Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden.
Das Protokoll vom 28. März 2014 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 26 Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Ferner wird auf die zusätzlichen Ausführungen unter der Rubrik Gemeinde-Info in diesem Anzeiger verwiesen.

Niederried, 20. Februar 2014
Gemeinderat Niederried