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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
am Freitag, 20. Juni 2014, 20.00 Uhr im Gmeindshus

Traktanden:
1.      Jahresrechnung 2013
a)      Genehmigung der Jahresrechnung 2013
b)      Genehmigung/Kenntnisnahme von Nachkrediten
2.      Genehmigung/Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen
3.      Mitteilungen und Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Niederried öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Art. 67a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 6 Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden.
Das Protokoll vom 20. Juni 2014 wird 7 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Werden innert der Auflagefrist keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 26 Reglement über das Abstimmungs- und Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung).
Vor der Versammlung wird allen Haushaltungen ein Informationsblatt zugestellt mit den detaillierten Angaben zu den Traktanden. Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Niederried, 16. Mai 2014
Gemeinderat Niederried