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Kirchgemeinde Leissigen-Därligen

Ordentliche Versammlung der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen
Sonntag, 17. November 2013, im Anschluss an den um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst in der Kirche Leissigen

Traktanden

  1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 28. April 2013

  2. Genehmigung des Voranschlages 2014

  3. Gesamterneuerungswahlen aller Organe der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen für die Legislaturperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017

  4. Dienstbarkeitsvertrag mit der Einwohnergemeinde Leissigen über den Standort des Geräteschopfes für den Friedhofgärtner auf dem Gelände der Kirchgemeinde

  5. Verschiedenes


Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 28. April 2013 liegt 30 Tage vor der Versammlung auf den Gemeindeschreibereien Leissigen und Därligen zur Einsicht öffentlich auf.
Alle stimm- und wahlberechtigten Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, mindestens seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Leissigen-Därligen Wohnsitz haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
ApÁ©ro im Anschluss an die Versammlung.

Leissigen, 2. Oktober 2013
Der Kirchgemeinderat