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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage des Vermessungs ­werks Därligen Los 3
Das Vermessungswerk der Gemeinde Därligen ist im Dorfgebiet und in den dorfnahen Landwirtschaftsgebieten erneuert worden.
Im Lauf der Katastererneuerung wurden die Grundstücksflächen aus Landeskoordinaten neu berechnet. Gegenüber der früheren grafischen Flächenermittlung auf dem Plan resultieren genauere Flächen. Nicht verändert wurde der Grenzverlauf, wie er im Gelände vermarkt und im Grundbuchplan dargestellt ist.
Die Grundstückfläche hat im Sinne des Zivilgesetzbuches nur beschreibenden Charakter, es besteht demzufolge keine Einsprachemöglichkeit gegen die neuen Flächenmasse.
Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der Amtlichen Vermessung liegen vom 31. Juli bis 1. September 2014 auf der Gemeindeverwaltung Därligen öffentlich auf (Gesetz über die Amtliche Vermessung AVG, Artikel 27 Absatz 1).
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (AVG, Artikel 27, Absatz 2).
Am Donnerstag, 21.8.2014, zwischen 14.00 und 16.00 Uhr wird Herr Christoph Wyss, Ingenieur-Geometer, im Auflagelokal zur Auskunfterteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).

Därligen, 30. Juni 2014