Gemischte Gemeinde
Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 29. Nov. 2013, 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Traktandenliste
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei Lütschental öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, solche in Wahlsachen innert 10 Tagen, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sind sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rüge-
pflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Versammlung und zum anschliessenden ApÁ©ro freundlich eingeladen.
Lütschental, 21. Oktober 2013
Der Gemeinderat
Freitag, 29. Nov. 2013, 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Traktandenliste
- Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2013
- Voranschlag 2014
2.1. Genehmigung Voranschlag und Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2014
2.2. Orientierung über den Finanzplan und das Investitionsbudget - Kreditbewilligungen gem. Investitionsvoranschlag
3.1. Hydrantenleitung Steinen CHF 100”‰000.-
3.2. Lehrerwohnhaus; Sanierung Wohnung OG und Balkon EG CHF 60”‰000.- - Abrechnung über Verpflichtungs kredite; Kenntnisnahme
- Wahlen
5.1. Rechnungsprüfungskommission
Marianne Luginbühl-Singer; Wieder wahl
5.2. Gemeinderat
Ursula Buttliger-Bohren; Wiederwahl
5.3. Forstkommission
Andreas Anneler und Werner Brawand; Wiederwahl
Andreas Teuscher-Streit; nicht wieder wählbar infolge Demission
5.4. Wasser- und Abwasserkommission Andreas Anneler, Anton Gerber, Ulrich Kolb; Wiederwahl - Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei Lütschental öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, solche in Wahlsachen innert 10 Tagen, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sind sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rüge-
pflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Versammlung und zum anschliessenden ApÁ©ro freundlich eingeladen.
Lütschental, 21. Oktober 2013
Der Gemeinderat