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Gemischten Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 6. Juni 2014, 20.15 Uhr, Gemeindesaal


Traktandenliste:
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung 29. November 2013
2. Jahresrechnung 2013
2.1. Kenntnisnahme und Genehmigung der Nachkredite
2.2. Genehmigung der Jahresrechnung 2013
3. Abrechnung über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme und Genehmigung
4. Revierkommission Gündlischwand / Lütschental; Aufhebung
5. Kraftwerk Lütschental 2; Beratung und Beschlussfassung
6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei Lütschental öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, solche in Wahlsachen innert 10 Tagen, beim RegierungsstatthalteramtInterlaken-Oberhasli schriftlich und begründet einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sind sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Versammlung und zum anschliessenden ApÁ©ro freundlich eingeladen.

Lütschental, 28. April 2014
Der Gemeinderat