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Schwellenkorporation

Reglementsgenehmigung
Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, GV, gibt die Schwellenkorporation folgende Genehmigung bekannt:
Das von den Stimmberechtigten der Schwellenkorporation Lütschental an ihrer Versammlung vom 23. Mai 2014 beschlossene Korporationsreglement und die damit verbundene Aufhebung des Reglements vom 1. Juli 2011 wurde vom Tiefbauamt des Kantons Bern ohne Vorbehalt am 23. Juli 2014 genehmigt. Das neue Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr bezogen werden und/oder auf der Homepage der
Gemeinde, www.luetschental.ch, heruntergeladen werden.

Lütschental, 28. Juli 2014
Schwellenkorporation Lütschental