Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Gemischte Gemeinde

Ordentliche Versammlung
Freitag, 29. November 2013, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude

Traktanden:

  1. Strassenbeleuchtung - Übernahme Beleuchtungsanlage Kreditbeschluss

  2. Strassenbeleuchtung - Umrüstung Kreditbeschluss

  3. Wasserversorgung - Sanierung Leitung Schwendi-Gloota Kreditbeschluss

  4. Schule Iseltwald - Auslagerung Oberstufe ab Schuljahr 2014/15 Beschlussfassung

  5. Voranschlag 2014
    a) Beschlussfassung über den Voranschlag 2014 und Festsetzung der Steueranlagen und Gebührenansätze
    b) Orientierung über das Investitionsbudget 2014

  6. Kreditabrechnung - Strassensanierung Frumböim-Muoschbach Kenntnisnahme

  7. Wahlen
    7.1 Gemeinderat:
    Wahl von zwei Mitgliedern
    - Wyss-Schilt Thomas (Ablauf der 2. Amtszeit)
    - Abegglen Martin, Houetli (Wahl für 2. Amtszeit möglich)
    7.2 Rechnungsprüfungskommission:
    Wahl von zwei Mitgliedern
    - Schlunegger-Gafner Margrit, Glashütta (Wahl für weitere Amtszeit möglich)
    - Abegglen Peter, Oberi Fura (Wahl für weitere Amtszeit möglich)

  8. Verschiedenes, Orientierungen anschliessend


Burgerversammlung

  1. Erschliessung Houetli Beschlussfassung Nachkredit

  2. Burgerkommission Wahl eines Mitgliedes infolge Ablaufs der zweiten Amtszeit von Abegglen-Gertsch Alfred, Hoflue

  3. Orientierungen, Verschiedenes Die Erläuterung der Versammlungsgeschäfte erfolgt in der nächsten Ausgabe des Gmeinds-Blettli.


Der detaillierte Voranschlag 2014 kann bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse wegen Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz). Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Iseltwald Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. An der Burgerversammlung haben nur die Burgerinnen und Burger Stimm- und Wahlrecht.

Iseltwald, 17. Oktober 2013
Der Gemeinderat