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Gemischte Gemeinde

Der Gemeinderat Iseltwald bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
Überbauungsordnung "Inertstoffdeponie Boden-Töipalm" mit Zonenplanänderung, Baubewilligung und Rodungsbewilligung
bestehend aus:
- Überbauungsvorschriften
- Überbauungsplan 1 - Ausgangszustand
- Überbauungsplan 2 - Endgestaltung
- Zonenplanänderung
- Prüfungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung inkl. Umweltbericht
- Rodungsgesuch
- Übersichtsplan Rodung
- Plan Rodung und Ersatzaufforstung
- Baugesuch für die Errichtung und den Betrieb der Inertstoffdeponie Boden-Töipalm mit beschränkter Stoffliste inkl. Infrastruktur, Umlegung der Güterstrasse und Humusdepot
- Vorprüfungsbericht


Auflage- und Einsprachefrist:
Die Unterlagen liegen vom 11. Juli bis am 11. August 2014 bei der Gemeinde Iseltwald öffentlich auf. Sie können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald, einzureichen.

Hinweis:
Allfällige Einspracheverhandlungen fin-den in der Woche 34 (18. bis 22. August) statt.

Iseltwald, 3. Juli 2014
Gemeinderat Iseltwald