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Schwellenkorporation

Einladung zur Mitgliederversammlung

Donnerstag, 22. Mai 2014, um 20.00 Uhr
Bei schönem Wetter findet die Versammlung zuoberst auf dem neuen Eistlenbachschutzdamm statt, bei schlechter Witterung im Schützenhaus Grien in Hofstetten. Mitfahrgelegenheiten ab Gemeindehaus bis um 19.50 Uhr.
Infos über den Durchführungsort am Donnerstag, 22. Mai 2014, ab 18.00 Uhr beim Gemeindehaus Hofstetten.
Traktanden:
1.      Wahl Stimmenzähler
2.      Protokoll der Mitgliederversammlung vom 20. Juni 2013
3.      Jahresrechnung und Nachkredite 2013
- Kenntnisnahme und Genehmigung Nachkredite
- Genehmigung Jahresrechnung
4.      Tellenansätze und Voranschlag 2015
- Festlegung Tellenansätze
- Genehmigung Voranschlag
5.      Informationen Schwanderbach und Lammbach
6.      Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt In-
terlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz ofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Stimmrecht gemäss Korporationsreglement.

Hofstetten, 17. April 2014
Schwellenkorporation Hofstetten