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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 9. Dezember 2013, 20.15 Uhr im Schulhaus

Traktanden

  1. Gewerbezone Kreuz, Neubau Werkhof Gemeinde, Kreditbeschluss

  2. Umlegung Kanalisationsleitung Rüti- Stollen, Kreditbeschluss

  3. Voranschlag 2014

  4. BKW, Übernahme der öffentlichen Beleuchtung, Kreditbeschluss

  5. Waldstrasse Allmi-Chromatte, Beitrag an periodischen Unterhalt

  6. Bestattungs- und Friedhofreglement, Neufassung

  7. Wahl- und Abstimmungsreglement, Änderung Urnenöffnungszeiten

  8. Verschiedenes


Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuell) aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.

Habkern, 4. November 2013
Der Gemeinderat