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Einwohnergemeinde

Änderung Wassergebühren
Der Gemeinderat Habkern hat am 21. Oktober 2013 gestützt auf das Wasserversorgungsreglement vom 4. Dezember 2000 folgende Änderung der Wassergebühren beschlossen:


Wassergebühren
Jährliche Grundgebühren

  • Pro Wohnung Fr. 150.- (bisher Fr. 110.-)

  • Pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb Fr. 150.- (bisher Fr. 110.-)

  • Pro Landwirtschaftsbetrieb Fr. 20.- (bisher Fr. 0.-)

  • Verbrauchsgebühr pro bezogenem m3 Wasser Fr. 1.50 (bisher Fr. 1.10)

  • Verbrauchsgebühr pro GVE Fr. 20.- (bisher Fr. 17.-)


Mit der Erhöhung werden die Wassergebühren ab 1. Januar 2014 mehrwertsteuerpflichtig. Der reduzierte Satz von momentan 2,5% (Lebensmittel) muss zusätzlich zu den Wassergebühren in Rechnung gestellt werden.
Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Die Gebührenerhöhung kommt erstmals bei den Wasserrechnungen für das Jahr 2014 zum Tragen. Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen.

Habkern, 4. November 2013
Der Gemeinderat