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Schwellenkorporation

Ausserordentliche Schwellenkorporationsversammlung

Dienstag, 10. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Habkern

Traktanden:
1.      Protokoll der Schwellenkorporations-versammlung vom 27. Mai 2013
2.      Werkhof Kreuz, Beschlussfassung und Krediterteilung
3.      Verschiedenes

Aktenauflage
Das Protokoll der Schwellenkorporationsversammlung vom 27. Mai 2013 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen (Schwellentelle) im Gemeindegebiet von Habkern (Art. 9 ff. Korporationsreglement der Schwellenkorporation Habkern). Die Versammlung ist öffentlich.

Habkern, 7. November 2013
Schwellenkommission Habkern