Feuerwehr
Aufgebot zu den Frühjahrs- und Herbstübungen 2014
Frühjahr
Offiziersübung:
Dienstag, 1. April, 20.00 Uhr beim Magazin.
Kaderübung für Gruppenführer, Elektriker und Maschinisten:
Montag, 7. April, 19.30 Uhr beim Magazin.
Spezialübung:
Mittwoch, 9. April, 19.30 Uhr ganze Feuerwehr beim Magazin.
Hauptübung:
Freitag, 11. April, 19.30 Uhr ganze Feuerwehr beim Magazin.
Herbst
Offiziersübung:
Montag, 6. Oktober, 20.00 Uhr beim Magazin.
Kaderübung für Gruppenführer, Elektriker und Maschinisten:
Montag, 20. Oktober, 19.30 Uhr beim Magazin.
Spezialübung:
Mittwoch, 22. Oktober, 19.30 Uhr ganze Feuerwehr beim Magazin.
Hauptübung:
Samstag, 25. Oktober, 12.30 Uhr ganze Feuerwehr beim Magazin.
Stellungspflichtige der Jahrgänge 1964 bis 1992, welche aktiv Feuerwehr leis ten möchten, melden sich bitte bis zum 28. Februar 2014 beim Kommandanten Peter Zurbuchen, Bühl.
Nicht- oder zu spätes Erscheinen wird nach Reglement bestraft. Als Entschuldigungsgründe gelten: Krankheit, Unfall mit Arztzeugnis, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, begründete Ortsabwesenheit von mehreren Tagen infolge Militär, Zivilschutz, Ferien, Arbeit. Entschuldigungen sind innert acht Tagen abzugeben.
Feuerwehr Habkern
Frühjahr
Offiziersübung:
Dienstag, 1. April, 20.00 Uhr beim Magazin.
Kaderübung für Gruppenführer, Elektriker und Maschinisten:
Montag, 7. April, 19.30 Uhr beim Magazin.
Spezialübung:
Mittwoch, 9. April, 19.30 Uhr ganze Feuerwehr beim Magazin.
Hauptübung:
Freitag, 11. April, 19.30 Uhr ganze Feuerwehr beim Magazin.
Herbst
Offiziersübung:
Montag, 6. Oktober, 20.00 Uhr beim Magazin.
Kaderübung für Gruppenführer, Elektriker und Maschinisten:
Montag, 20. Oktober, 19.30 Uhr beim Magazin.
Spezialübung:
Mittwoch, 22. Oktober, 19.30 Uhr ganze Feuerwehr beim Magazin.
Hauptübung:
Samstag, 25. Oktober, 12.30 Uhr ganze Feuerwehr beim Magazin.
Stellungspflichtige der Jahrgänge 1964 bis 1992, welche aktiv Feuerwehr leis ten möchten, melden sich bitte bis zum 28. Februar 2014 beim Kommandanten Peter Zurbuchen, Bühl.
Nicht- oder zu spätes Erscheinen wird nach Reglement bestraft. Als Entschuldigungsgründe gelten: Krankheit, Unfall mit Arztzeugnis, schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie, begründete Ortsabwesenheit von mehreren Tagen infolge Militär, Zivilschutz, Ferien, Arbeit. Entschuldigungen sind innert acht Tagen abzugeben.
Feuerwehr Habkern