Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 6. Juni 2014, 20.15 Uhr im Schulhaus


Traktanden:
1. Rechnung 2013
- Genehmigung Nachkredite in der Kompetenz der Gemeindeversammlung
- Kenntnisnahme Nachkredite in der Kompetenz des Gemeinderats
- Genehmigung Rechnung 2013
2. Sanierung Forststrasse Bodmi-Horet, Bewilligung reglementarischer Beitrag
3. Sanierung Strasse Habkern-Lombachalp, Blatten- und Lammbachbrücke, Genehmigung Projekt und Rahmenkredit
4. Neubau Gebäude für Altstoffsammelstelle, Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit
5. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Webseite www.habkern.ch (Aktuell) aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.

Habkern, 1. Mai 2014
Der Gemeinderat