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Einwohnergemeinde

Änderung Personalverordnung
Der Gemeinderat Habkern hat am 14. April 2014 eine Änderung der Personalverordnung vom 16. Dezember 2002 beschlossen (Anhang II Entschädigungen und Verrechnungsansätze). Die Änderung tritt auf den 1. Mai 2014 (unter Vorbehalt, dass nicht Beschwerde geführt wird) in Kraft. Sie kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalter von Interlaken Beschwerde eingereicht werden.

Habkern, 14. April 2014
Der Gemeinderat