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Schwellenkorporation

Schwellenkorporationsversammlung
Freitag, 16. Mai, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Habkern


Traktanden:

  1. Protokoll der Schwellenkorporations ­versammlung vom 10. Dezember 2013

  2. Jahresrechnung 2013
    A) Nachkredite
    B) Genehmigung Rechnung

  3. Ansatz Schwellentelle

  4. Projekt Lombach

  5. Geschiebesammler Gschwandgräbli

  6. Baufragen

  7. Orientierungen

  8. Verschiedenes


Im Anschluss an die Versammlung wird ein Kurzfilm präsentiert.


Aktenauflage
Das Protokoll der Schwellenkorporationsversammlung vom 10. Dezember 2013 liegt 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen (Schwellentelle) im Gemeindegebiet von Habkern (Art. 9 ff. Korporationsreglement der Schwellenkorporation Habkern). Die Versammlung ist öffentlich.

Habkern, 3. April 2014
Schwellenkommission Habkern