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Einwohnergemeinde

Änderung Bestattungs- und Friedhofreglement, Anhang I
Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 23. September 2013 eine Änderung der Gebühren gemäss Anhang I beschlossen. Die Änderung tritt auf den 1. August 2014 in Kraft. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Habkern eingesehen oder bezogen werden. Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.

Habkern, 23. Juni 2014
Der Gemeinderat