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Einwohnergemeinde

Änderung Personalverordnung
Der Gemeinderat hat am 12. Mai 2014 eine Änderung der Personalverordnung beschlossen (Anhang II Entschädigungsansätze). Sie kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Die Änderung tritt auf den 1. August 2014 in Kraft. Gegen die Änderung kann innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Habkern, 23. Juni 2014
Der Gemeinderat