Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung

Freitag, 23. Mai 2014, 20.15 Uhr,
Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden:
1.      Verwaltungsrechnung 2013
a) Genehmigung Verwaltungsrechnung 2013
b) Kenntnisnahme von Nachkrediten
2.      Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung
bei der Gemeindeverwaltung Gündli-schwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 4. Juni bis 4. Juli 2014 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.

Gündlischwand, 10. April 2014
Der Gemeinderat