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Einwohnergemeinde

Nachkredit zu gebundenen Ausgaben
Gestützt auf Artikel 7 Abs. 1 und 2 des Organisationsreglements der Gemeinde Gsteigwiler, hat der Gemeinderat für die Sanierung der Balkone am alten Schulhaus folgenden Nachkredit zu gebundenen Ausgaben bewilligt:

  • Fr. 6000.- bewilligter Kredit

  • Fr. 27879.40 Total Baukosten infolge weiterer, unvorhergesehener Reparaturarbeiten

  • Fr. 21879.40 Mehraufwand

  • Fr. 20000.- Kompetenz Gemeinderat

  • Fr. 7879.40 Kreditüberschreitung


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.