Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 29. November 2013, 20.15 Uhr im Schulhaus

Traktanden:

  1. Voranschlag 2014 Beratung und Genehmigung Voranschlag 2014 und Orientierung über das Investitionsbudget

  2. Baureglement Beratung und Kreditbewilligung für die Revision des Baureglements

  3. Erschliessung Steini Beratung und Bewilligung eines Kredites für Erschliessungsarbeiten im Steini

  4. Wahlen Baukommission, Wiederwahl Feuz Kurt

  5. Verschiedenes


Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 6. Dezember 2013 bis 6. Januar 2014 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Gsteigwiler, 21. Oktober 2013
Der Gemeinderat