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Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2014
Am 1. August ist die Hundetaxe für das Jahr 2014 zur Zahlung fällig. Personen, die am 1. August im Besitz eines mindestens sechs Monate alten Hundes sind, werden ersucht, die Hundetaxe bis 31. August 2014 auf der Gemeindeverwaltung zu entrichten. Gemäss Gebührenreglement und Gebührentarif beträgt die Taxe Fr. 50.- pro Tier und Jahr. Wer gegenüber dem Vorjahr keinen Hund mehr hat oder neu einen solchen besitzt, wird gebeten, dies ebenfalls auf der Gemeindeverwaltung zu melden, Tel. 033 822 13 09.
Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer sowie der Sachkundenachweis vorzuweisen. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem 31. August 2014 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.
Welche Kurse sind für welche Halter Pflicht?
Gemäss Tierschutzverordnung müssen alle Hundehalter, die nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben, einen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen können. Den SKN erhält, wer die zweiteilige Ausbildung absolviert hat:

  1. Der Theoriekurs ist vor dem Kauf eines Hundes zu besuchen. Er dauert mindestens vier Stunden und ist für Ersthundehalter obligatorisch. Vermittelt wird, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man richtig mit ihm umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, ihn zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Kurs nicht besuchen.

  2. Der Praxiskurs ist für alle Halter Pflicht, also auch für jene, die bereits früher einen Hund hatten und jetzt einen neuen übernehmen. Der Kurs muss innert eines Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden. Im Training lernen die Halter, den Hund zu führen und zu erziehen,


Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen. Betroffen sind alle Hunderassen - egal ob Chihuahua oder Dobermann.
Wer seinen Hund bereits vor dem 1. September 2008 hatte, muss mit diesem keine Ausbildung absolvieren.

Gsteigwiler, 17. Juli 2014
Die Ortspolizeibehörde