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Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet "Rygolder"
Der Gemeinderat Därligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die vorerwähnte Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 9. Dezember 2013, in der Gemeindeschreiberei Därligen öffentlich auf.
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Zonenplanänderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.
Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Zonenplanänderung beim Gemeinderat Därligen, Gemeindeverwaltung, 3707 Därligen, schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden.

Därligen, 4. November 2013
Der Gemeinderat