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Einwohnergemeinde

Nachträgliche öffentliche Auflage
Revision Ortsplanung 2. Teil
Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende von der Gemeindeversammlung vom 29. August 2013 gegenüber den Auflageakten beschlossenen Änderungen zur nachträglichen öffentlichen Auflage:

  • Zonenplanausschnitte (Schleif/Brunn-acherweg, Alpgasse, Louweli, Wydi, Hauptstrasse, Kienholz, Museumsstrasse)

  • Ausschnitte Schutzzonenplan (Birgli, Bitschi, Mettli)

  • Baureglement (Art. 23, 25a)


Die Unterlagen liegen vom 6. September bis am 7. Oktober 2013 während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Es werden keine Einspracheverhandlungen geführt.
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Gemeinderat Brienz