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Einwohnergemeinde

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat folgenden Erlass in Kraft gesetzt hat:

Marktverordnung
vom 2. September 2013 mit Anhang I vom 2. September 2013
Inkraftsetzung: 1. Oktober 2013

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Der Gemeinderat