Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Schneeräumung
Wir ersuchen die Bevölkerung, alle Gemeindestrassen, Wege und Plätze des ganzen Gemeindegebietes inkl. Axalp von Ablagerungen frei zu halten. Für Beschädigungen durch die Schneeräumung an unbefugt deponierten Gegenständen wie Skis, Schlitten, Kehrichtsäcken und -behältern etc. lehnen die Einwohnergemeinde und die beauftragte Schneeräumungsunternehmung jede Haftung und sämtliche Schadenansprüche ab.
Die Kehrichtsäcke und -behälter sind frühestens am Vorabend um 19.00 Uhr resp. spätestens am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitzustellen. Zugang und Containerdeckel sind vom Schnee zu befreien.
Für Schäden an parkierten Fahrzeugen wird jede Haftung abgelehnt. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass Ausweichstellen keine Parkplätze sind.
Für Schäden an Schneeräumungsfahrzeugen, verursacht durch unsachgemäss platzierte Gegenstände wie Baumaterialien, Holz etc., wird der Eigentümer haftbar gemacht.
Die Chaletbesitzer von Axalp werden gebeten, den Aufruf den Mietern/Feriengästen bekannt zu geben.

Brienz, 7. November 2013
Bauverwaltung Brienz