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Begräbnisbezirk Brienz

(umfassend die Gemeinden Brienz, Oberried, Schwanden, Hofstetten)
Ordentliche Versammlung
Sonntag, 8. Dezember 2013, anschliessend an die nach dem Gottesdienst um 11.15 Uhr beginnende Kirchgemeindeversammlung in der Pfrundscheune

Traktanden

  1. Genehmigung Budget 2014

  2. Wahl eines Mitglieds des Begräbnisbezirksrates

  3. Orientierungen

  4. Verschiedenes / Umfrage


Aktenauflage
Das Budget 2014 liegt im Sekretariat der Kirchgemeinde ab sofort zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten: Montag und Freitag, 8.30-10.30 Uhr.
Das Protokoll der Versammlung vom 21. Mai 2013 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Begräbnisbezirksrat am 21. August 2013 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.

Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2013 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen im Sekretariat der Kirchgemeinde Brienz zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz).
Zur Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind Personen, welche der evang.-ref. Landeskirche angehören, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit mind. 3 Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnen und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.

Brienz, 7. November 2013
Der Begräbnisbezirksrat