Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindeversammlung folgenden Erlass in Kraft gesetzt hat:


Elektrizitätsversorgungsreglement vom 12. Dezember 2013
Inkraftsetzung: 1. Januar 2014

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Der Gemeinderat