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Einwohnergemeinde

2. nachträgliche Auflage Revision Ortsplanung 2. Teil
Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 122 Abs. 7 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende durch den Gemeinderat vom 4. Januar 2014 beschlossenen Änderungen zur öffentlichen Auflage:

  • Zonenplanausschnitt Schleif/Brunn ­acherweg (Parzelle Nr. 1510)

  • Zonenplanausschnitt Wydi (Parzelle Nr. 3498)

  • Baureglement Art. 47a (Landschaftsschutzgebiet Giessbachtal-Tschingelfeld)

  • Baureglement Art. 25 (Fassaden-, Gesamtkniestock- und Geschosshöhe)


Die Unterlagen liegen vom 7. Februar bis am 10. März 2014 während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Hinweis: Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen erhoben werden. Es werden keine Einspracheverhandlungen geführt.
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Gemeinderat Brienz