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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage und Bekanntmachung
Plan- und Baugesuchsauflage mit Umweltverträglichkeitsprüfung (koordiniertes Planungs- und Baubewilligungsverfahren gemäss Art. 6 Abs. 2 KoG)

A) Überbauungsordnung Nr. 3 "Axalp" (Ergänzung 2012)
B) Speicherbecken und Geländemodellierung Gussetsboden
C) Leitungsbau
D) Neubau Werkhof / Einstellhalle für Pistenfahrzeuge
E) Ausnahmegesuche nach NHG
F) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG
G) Ersatzmassnahmen nach NHG

Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Überbauungsordnung Nr. 3 "Axalp" (Ergänzung 2012)
Änderung im Bereich Wintersport / Wanderwege / Dachgestaltung / Parkplätze bestehend aus:
- Überbauungs- und Richtplan, 1:2500/5000
- Überbauungsvorschriften
weitere Unterlagen:
- Erläuterungsbericht/Bericht nach Art. 47 RPV
Hinweis: Nicht Gegenstand der Auflage ist der Richtplanteil

B) Speicherbecken und Geländemodellierung Gussetsboden
Mit Zufahrt, Pistenausbau und -anpassung, bestehend aus:
- Situationsplan 1:500
- Schnitte 1:200

C) Neubau Beschneiungsleitungen mit Schächten und Ver- und Entsorgungsleitungen Axalp Dorf-Windegg
bestehend aus:
- Übersichtsplan 1:5000
- Normalie Beschneiungsschacht 1:20
- Grabennormalie und Normalie Gewässerquerung 1:50

D) Neubau Werkhof / Einstellhalle für Pistenfahrzeuge auf Speicherbecken gemäss B
bestehend aus:
- Situation und Umgebungsplan 1:500
- Grundriss, Schnitt und Fassaden 1:100

E) Ausnahmen
Zu B und C:
- Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Bestände geschützter Pflanzen und geschützter Lebensräume für Tiere nach Art. 20 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966, nach Art. 20 Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991, nach Art. 15 Naturschutzgesetz (NSchG) vom 15. September 1992 und nach Art. Art. 19 und 20 Naturschutzverordnung (NSchV) vom 10. November 1993.
Zu C:
- Bewilligung für Eingriffe in Uferbereiche und die Ufervegetation nach Art. 22 Abs. 2 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966, nach Art. 15 Abs. 3 Naturschutzgesetz (NSchG) vom 15. September 1992 und nach Art. 13 Naturschutzverordnung (NSchV) vom 10. November 1993.

F) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG
Umweltverträglichkeitsbericht vom Januar 2014 mit Beilagen: Pflichtenheft Umweltbaubegleitung, Vegetationsplan 1:5000/2000, Gesamtbeurteilung des AUE vom 23. Januar 2014

G) Ersatzmassnahmen nach NHG
Naturschutz-Ersatzmassnahme, bestehend aus acht Einzelbäumen im Gebiet Gussetsboden, Plan Baumstandorte 1:2000 und Baugesuch mit Vereinbarung für die Schaffung mehrerer Amphibienlaichgewässern im Gebiet Bättesee
Weiter liegen zur Einsichtnahme auf:
Vorprüfungsbericht vom 31. Januar 2014
Gesuchsteller:
B-G
Sportbahnen Axalp Windegg AG, Postfach 635, 3855 Brienz, vertreten durch Christian Hulliger, VR-Präsident
Betroffene Parzellen:
B fiktiv, Alpgenossenschaft Axalp
C fiktiv, 590, 1468, 3284, 1490, 3134, 2280, 3213
D fiktiv, Alpgenossenschaft Axalp
G 2.1
Zone:
B-D Überbauungsordnung Nr. 3 "Axalp"
G Landwirtschaftszone
Gewässerschutzzone: A

Hinweis: Die Leitungen sind infolge Skibetrieb und Schnee nicht ausgesteckt. Im Weiteren wird auf die Planauflage- und Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: 28. Februar bis 31. März 2014.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der betreffenden Gemeinde einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Einsprache- und Auflagestelle: Bauverwaltung, 3855 Brienz, z. H. des Gemeinderates.
Einspracheverhandlungen: Allfällige Einspracheverhandlungen werden in der Gemeinde Brienz am 9. April 2014, nachmittags, stattfinden. Allfällige Einsprecher werden gebeten, sich für diesen Tag bereitzuhalten.

Brienz, 19. Februar 2014
Gemeinderat Brienz, Bauverwaltung Brienz