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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Donnerstag, 22. Mai 2014, 20.00 Uhr, Gemeindehaus Dindlen, Brienz


Traktandenliste

  1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2013
    (Genehmigt gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 114 vom 17. März 2014)

  2. Genehmigung der Nachkredite, der Gemeinderechnung 2013 und der NPM-Globalbudgets

  3. Genehmigung eines Verkaufs einer 2-Zimmer-Wohnung (Trachtlistrasse 7)

  4. Genehmigung eines Nachkredites für die Ortsplanungsrevision, 2. Etappe

  5. Genehmigung der Überbauungsordnung Axalp

  6. Genehmigung eines Verpflichtungskredites für eine Sanierung des Wasserreservoirs Ballenberg

  7. Abrechnungen
    a) Kenntnisnahme der Abrechnung Wasserkraftwerk Giessbach, Ersatz Druckleitung
    b) Kenntnisnahme der Abrechnung Landerwerb Pfrundmatte

  8. Orientierungen
    Die Gemeinderatspräsidentin orientiert über:
    a) Wasserkraftwerk Botchen
    b) Abwasserentsorgung Planalp
    c) Bauarbeiten A8

  9. Verschiedenes


Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2013 liegt gemäss Art. 33 Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 21. August 2003/15. Dezember 2011 vom 28. März 2014 bis 28. April 2014 (gemäss Publikation Anzeiger Interlaken vom 27. März 2014) auf der Gemeindeschreiberei Brienz öffentlich auf und kann unter www.brienz.ch zusätzlich eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann an den Gemeinderat Brienz bis 28. April 2014 schriftlich Einsprache erhoben werden.
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz (GG) sofort zu beanstanden.

Brienz, 17. April 2014
Der Gemeinderat