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Schwellenkorporation

Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 5. Juni 2014, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen, Brienz

Traktanden:
1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19.12.2013
2. Jahresbericht 2013 des Schwellenmeisters
3. Genehmigung Jahresrechnung 2013
4. Lamm-/Schwanderbach: Nachkredit zum Verpflichtungskredit
5. Orientierungen Projekte
6. Verschiedenes

Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz (GG) sofort zu beanstanden.

Brienz, 10. April 2014
Die Schwellenkorporation