Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Begräbnisbezirk Brienz

(umfassend die Gemeinden Brienz, Oberried, Schwanden, Hofstetten)


Ordentliche Versammlung
Sonntag, 15. Juni 2014, nach der ordentlichen KGV in der Pfrundscheune


Traktanden

  1. Protokoll vom 8.12.2013

  2. Genehmigung Jahresrechnung 2013

  3. Genehmigung Verpflichtungskredit neues Gemeinschaftsgrab

  4. Orientierungen

  5. Verschiedenes / Umfrage


Öffentliche Auflage: Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen ab sofort im   Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf. Öffnungszeiten Montag und Freitag, 8.30-10.30 Uhr
Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2013 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Begräbnisbezirksrat am 22. Januar 2014 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 15. Juni 2014 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf.
Rechtsmittelbelehrung: Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (gestützt auf Art. 63 ff. VRPG).
Rügepflicht: Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung direkt gerügt werden (Art. 49a GG).
Zur Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind Personen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit mindestens 3 Monaten in einer der Gemeinden des Begräbnisbezirks wohnen und in dieser Gemeinde stimmberechtigt sind.

Brienz, 8. Mai 2014
Der Begräbnisbezirksrat