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Kirchgemeinde Brienz

Ordentliche Versammlung
Sonntag, 15. Juni 2014, nach dem um 10.00 Uhr beginnenden Gottesdienst (Kirche Brienz) in der Pfrundscheune (Beginn 11.15 Uhr)
Traktanden
1. Protokoll vom 8.12.2013
2. Genehmigung Jahresrechnung 2013
3. Abrechnung Verpflichtungskredit Sanierung Gehwege Kirche Brienz
4. Wie weiter mit dem Pfarrhaus Brienz - Information
5. Orientierungen
6. Verschiedenes / Umfrage
Öffentliche Auflage: Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf. Öffnungszeiten: Montag und Freitag, 8.30-10.30 Uhr.
Das Protokoll der Versammlung vom 8. Dezember 2013 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Kirchgemeinderat am 22. Januar 2014 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 15. Juni 2014 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf.
Rechtsmittelbelehrung: Allfällige Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (gestützt auf Art. 63 ff. VRPG).
Rügepflicht: Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung direkt gerügt werden (Art. 49a GG).
Zur Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt sind Personen, welche der ev.-ref. Landeskirche angehören, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit mind. 3 Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnen und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.

Brienz, 8. Mai 2014
Der Kirchgemeinderat