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Einwohnergemeinde

Nachtruhestörung
Die Ortspolizeibehörde Brienz macht darauf aufmerksam, dass Zuwiderhandlungen gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung strafbar sind. Dies betrifft insbesondere das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall (Littering), das Nichtbeachten der Verkehrsordnung sowie Lärmbelästigung/Nachtruhestörung.
Die Nachtruhe beginnt ab 22.00 Uhr und dauert bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit ist jeglicher die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm verboten. Es gibt auch eine offizielle Mittagsruhe, welche von 12.00 bis 13.00 Uhr dauert.
Die Ortspolizeibehörde Brienz wird bei der Kantonspolizei Bern Anzeige erstatten, falls die öffentliche Ruhe und Ordnung beeinträchtigt wird.

Brienz, 10. Juli 2014
Ortspolizeibehörde Brienz