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Baupublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Brienz, Hauptstrasse 204, Postfach 728, 3855 Brienz.
Projektverfasserin: Planungsgemeinschaft Uferwege ausserhalb Quai-Anlage Brienz, bestehend aus Alpinice Bauconsulting GmbH und Ingenieurbüro Andreas Huggler, 3855 Brienz.
Bauvorhaben: Neubau Uferwegabschnitt Nasen-Bottenbalm auf einer Länge von ca. 627 m gemäss genehmigter Uferschutzplanung inkl. Treppenelement, Steg und Laufsteg.
Standort: Nasen-Bottenbalm, Sektoren U10, U11 und U12, Parzellen Nrn. 48, 1466, 1458 und 1922, Koordinaten 645'660/176'680 bis 646'070/176'650, Zonen: Uferschutzplan Nr. 5 und Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone A, Naturschutzgebiet.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG). • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG). • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV). • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Brienz, 3855 Brienz.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. August 2014.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli