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Einwohnergemeinde

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Brienz an seiner Sitzung vom 28. Juli 2014 die Verordnung über die Gebühren der Elektrizitätsversorgung Brienz erlassen hat. Diese Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Der Gemeinderat