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Einwohnergemeinde

Hundetaxe
Im August wird die Hundetaxe für das Jahr 2014 zur Bezahlung fällig. Gemäss Gebührenreglement vom 13. Dezember 2012 und dem Gebührentarif vom 17. Dezember 2012 ist die Höhe der Taxe neu für alle Hunde gleich.
Fr. 80.- pro Tier und Jahr.
Taxpflichtig sind alle Hundehalter, welche am Stichtag 1. August 2014 in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hunde über 6 Monate alt sind.
Die Tierschutzverordnung sieht vor, dass Personen, die einen Hund erwerben wollen, vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen müssen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
Alle bisherigen Hundehalter erhalten im August eine Rechnung. Es werden keine neuen Hundemarken zugestellt.
Wir bitten Sie, uns umgehend mitzuteilen, falls Sie keinen Hund mehr besitzen oder neu einen Hund zur Anmeldung bringen können (auch wenn der Hund noch nicht 6 Monate alt ist).
Sobald Sie nicht mehr im Besitz des Tieres sind oder wegziehen, bitten wir Sie, uns zu informieren, den Hund abzumelden und uns die Hundemarke zu retournieren.
Polizei-, Militär-, Lawinen-, Katastrophen-, Gebirgsflächensuchhunde sowie Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sind von der Taxe befreit. Die Befreiung erfolgt aber nur, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres nachweist, den Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Zusätzlich befreit von der Taxe sind Hunde, welche sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, und Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe bereits entrichtet worden ist.
Der Regierungsrat hat am 14. Januar 2009 eine Änderung der kantonalen Tierseuchenverordnung verabschiedet. Diese trat am 1. April 2009 in Kraft. Seit 1. Januar 2007 müssen zudem alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden in der vom Regierungsrat des Kantons Bern bestimmten Datenbank, ANIS Animal Identity Service AG, Morgartenstrasse 123, 3018 Bern (Tel. 031 371 35 30), erfasst.
Zugänge und Abgänge von Hunden im Bezugsjahr 2014 sind unbedingt der Datenbank Bern und der Einwohnerkontrolle Brienz zu melden.
Es wird auf die geltenden Strafbestimmungen verwiesen.

Brienz, 19. August 2014
Finanzverwaltung Brienz