Baupublikation
Gesuchsteller: Burgergemeinde Bönigen, Rüti 14, 3806 Bönigen.
Projektverfasser: Dieter Bieri, Architekturbüro, Kirchgasse, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Anbau Vordach an bestehendes Forstgebäude und Verkleidung Südfassade mit Faserzementplatten.
Standort: Rütiweg 14, Parzelle Nr. 554, Koordinaten: 636.170/170.880.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gefahrengebiet: Gefährdungszone gelb.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Dachwasser: Anschluss an bestehende Versickerungsanlage.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 7. Oktober 2013.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Las tenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Bönigen, 29. August 2013
Bauverwaltung Bönigen
Projektverfasser: Dieter Bieri, Architekturbüro, Kirchgasse, 3812 Wilderswil.
Bauvorhaben: Anbau Vordach an bestehendes Forstgebäude und Verkleidung Südfassade mit Faserzementplatten.
Standort: Rütiweg 14, Parzelle Nr. 554, Koordinaten: 636.170/170.880.
Zone: Landwirtschaftszone.
Gefahrengebiet: Gefährdungszone gelb.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Dachwasser: Anschluss an bestehende Versickerungsanlage.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 7. Oktober 2013.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Las tenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Bönigen, 29. August 2013
Bauverwaltung Bönigen