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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat von Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
Überbauungsordnung Nr. 8 "Seeburg" bestehend aus:
- Überbauungsplan 1:500
- Überbauungsvorschriften
- Zonenplanausschnitt 1:1000

Zur Einsichtnahme liegen auf Vorprüfungsbericht vom 17. September 2013
- Erläuterungsbericht vom Oktober 2013

Auflage- und Einsprachefrist:
24. Oktober bis 25. November 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.

Auflageort und Einsprachestelle
Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Die Unterlagen können innerhalb der Auflagefrist und während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Im Weiteren stehen die Unterlagen unter www.boenigen.ch zum Download als PDF zur Verfügung.
Hinweis: Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 2. Dezember 2013 statt.

Bönigen, 14. Oktober 2013
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber