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Burgergemeinde

Burgerversammlung
Freitag, 29. November 2013, 20.00 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses

Traktanden

  1. Verpflichtungskredit Renovation und Umbau "Bären": Abrechnung (Kenntnisnahme).

  2. Dorfprojekt "Erlebnisort Houeta"
    2.1      Vorstellen des Projekts
    2.2      Beratung und Grundsatzbeschluss
    2.3      Verpflichtungskredit für den Ankauf der Liegenschaft: Genehmigung und Kompetenzerteilung an den Burgerrat.

  3. Voranschlag 2014: Beratung und Genehmigung.

  4. Finanzplan 2014-2018: Kenntnisnahme.

  5. Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht, Totalrevision: Beratung und Genehmigung.

  6. Landwirtschaftsland "Acheri"
    6.1      Planungsmoratorium für Wohn- und Gewerbebauten: Beratung und Grundsatzbeschluss.
    6.2      Bauverbot für 50 Jahre: Genehmigung Dienstbarkeit und Kompetenzerteilung an den Burgerrat.

  7. Einburgerungen
    7.1 Neuaufnahmen in das Burgerrecht
    7.2 Abgabe von Einburgerungsurkunden (Einburgerungen April)

  8. Informationen

  9. Verschiedenes


Reglements- und Aktenauflage
Das Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht (Traktandum 5) liegt 30 Tage, der Voranschlag 2014 (Traktandum 3) 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus öffentlich auf. Das Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht bzw. ein Auszug aus dem Voranschlag 2014 können dort bezogen oder über die E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus: 30.10., 6., 3. und 20. 11. 2013, jeweils von 10.00 bis 17.45 Uhr. Übrige Zeiten nach tel. Vereinbarung, Tel. 079 346 79 06.

Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 26. April 2013 hat 7 Tage nach der Versamm-lung während 20 Tagen öffentlich aufgelegen und wurde vom Burgerrat am 29. Mai 2013 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 29. November 2013 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 93 ff. Gemeindegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG).
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Imbiss offeriert.

Bönigen, 25. September 2013
Der Burgerrat