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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung

Freitag, 6. Dezember 2013, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen

Traktanden

  1. Finanzplan 2013-2018; Kenntnisnahme.

  2. Voranschlag 2014; Genehmigung des Voranschlages 2014. Festsetzung der Gemeindesteueranlagen. Orientierung über das Investitionsprogramm.

  3. UeO Seeburg; Beschlussfassung über die Überbauungsordnung Seeburg.

  4. Personalreglement; Genehmigung des neuen Personalreglements.

  5. Gebührenreglement; Genehmigung der Änderung des Gebührenreglements vom 2.12.2011.

  6. Musikschule Oberland Ost; Gewährung einer Bürgschaft zugunsten des Vereins Musikschule Oberland Ost für die Realisierung eines Hauses der Musik von Fr. 151 770.-.

  7. Mitteilungen und Verschiedenes


Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss Traktanden 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei Bönigen öffentlich auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.

14. Oktober 2013
Der Gemeindeschreiber