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Einwohnergemeinde

Organisationsverordnung, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 25. November 2013 die Organisationsverordnung erlassen hat. Die Organisationsverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2014 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publika-tion Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

25. November 2013
Der Gemeindeschreiber