Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Verordnung über die Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen, Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Bönigen an seiner Sitzung vom 25. November 2013 die Verordnung über die Internet-Bekanntgabe öffentlicher Informationen erlassen hat. Die Verordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2014 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

25. November 2013
Der Gemeindeschreiber